Viagra auf Rezept - bezahlt von der Krankenkasse
Freitag, 9. Mai 2008 0:56
Wer krankheitsbedingt unter Erektionsstörungen leidet, bekommt die Kosten für Viagra möglicherweise zum Teil von der Krankenkasse ersetzt. So zumindest urteilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz.
Bedingung dafür ist zum Einen, dass eine Krankheit Ursache der Erektionsprobleme ist, zum anderen bezieht sich dieses Urteil auf Staatsdiener.
Arbeiter, Angestellte und Selbstständige fahren vermutlich besser und günstiger, wenn sie ihre notwendigen Medikamente direkt in einer Online-Apotheke kaufen, ersetzt werden ihnen die entstehenden Kosten nämlich nicht.
Für eine bestimmte Krankheit keine Beihilfe zu zahlen, sei nicht zulässig, urteilte das OVG. Es sei nicht gerechtfertigt, die Behandlung von Erektionsstörungen nach einer Prostataoperation von der Beihilfe auszuschließen, weil Viagra auch von gesunden Männern zur Verbesserung der sexuellen Potenz benutzt werde. Einem Missbrauch oder „unzumutbaren finanziellen Belastungen der Beihilfekasse“ könne beispielsweise über eine mengenmäßige Begrenzung des Medikaments oder die Festsetzung eines Höchstbetrages entgegengewirkt werden, hieß es (Az.: 10 A 11598/06.OVG).
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